

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Backbord21502 GmbH. Die Leistungen, die die Backbord21502 GmbH gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern erbringt, bestehen insbesondere in der mietweisen Überlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten für bspw. Präsentationen, Kleinmessen, Seminare, Tagungen, Konferenzen, Bankette und sonstigen Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken, der Betreuung und Organisation von Kultur- und Sportveranstaltungen und sonstigen Programmen. Die Backbord21502 GmbH ist berechtigt ihre Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten und Bereiche bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Backbord21502 GmbH. Die Backbord21502 GmbH kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
3. Diese Bedingungen beziehen sich auf alle Vertragsarten, wie z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit der Backbord21502 GmbH abgeschlossen werden. Die Bedingungen gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn die Backbord21502 GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Möglichen Gegenbestätigungen des Vertragspartners mit Berufung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsabschluss, Haftung, eingebrachte Gegenstände und Verjährung
1. Angebote der Backbord21502 GmbH sind stets freibleibend.
2. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme der Backbord21502 GmbH zustande. Der Backbord21502 GmbH steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, zu bestätigen.
3. Vertragspartner sind die Backbord21502 GmbH und der jeweilige Vertragspartner/Kunde. Ist der Vertragspartner nicht der Veranstalter selbst, oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im Rahmen dieses „Kontingentvertrages“ haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
4. Eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn durch einen Vertragspartner/Kunden im Wege eines oder mehrere Buchungsvorgänge mehr als vier Zimmer in einem Hotelbetrieb, die im zeitlichen und/oder sachlichen Zusammenhang liegen, gebucht werden. Dies ist unabhängig vom Weg der Buchung und kann persönlich, telefonisch, per E-Mail, schriftlich, über www.backbord-geesthacht.de oder über sog. Online Portale und Mittler-Seiten Dritter oder auf anderen Wegen erfolgen.
5. Die Backbord21502 GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Backbord21502 GmbH haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Ansprüche des Vertragspartners/Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Backbord21502 GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Backbord21502 GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der Backbord21502 GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Backbord21502 GmbH auftreten, wird die Backbord21502 GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Vertragspartner/Kunde ist verpflichtet, die Backbord21502 GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen und den möglichen Schaden auf ein Minimum zu beschränken.
6. Eine Haftung von der Backbord21502 GmbH für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
7. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch die von Backbord21502 GmbH eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn die Backbord21502 GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
8. Der Vertragspartner/ Kunde ist verpflichtet, erkennbare Leistungsmängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen.
9. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB.
10. Zurückgebliebene Gegenstände des Vertragspartners/Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen die Backbord21502 GmbH aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von dem Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.
§ 3 Nutzungsverlängerung, Zimmerübergabe und Abreise
1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
2. Der Vertragspartner/Kunde haftet gegenüber der Backbord21502 GmbH für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen der Backbord21502 GmbH erhalten, verursacht werden.
3. Der Vertragspartner/Kunde hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird die Backbord21502 GmbH den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat die Backbord21502 GmbH vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
4. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat die Backbord21502 GmbH das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
5. Der Gast ist verpflichtet, die Zimmer am Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr zu räumen. Der späte Check-Out ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch der Verfügbarkeit und ist mit zusätzlichen Gebühren verbunden, die beim Hotelpersonal angefragt werden können.
§ 4 Veranstaltungen
1. Für Veranstaltungen, bei denen Speisen und Getränke serviert werden, muss der Veranstalter der Backbord21502 GmbH die Anzahl der Teilnehmer und die Auswahl der Speisen bis spätestens 10 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich mitteilen. Bei einer höheren als die bei Buchung vereinbarte Teilnehmerzahl, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Backbord21502 GmbH dieser schriftlich zustimmt. Bei Nichtzustimmung durch die Backbord21502 GmbH ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Bei Zustimmung durch die Backbord21502 GmbH richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung. Zusätzliche Aufwendungen können berechnet werden. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl.
2. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung von der Backbord21502 GmbH und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen sind möglich, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen der Backbord21502 GmbH für den Vertragspartner zumutbar sind.
3. Verschiebt sich der vereinbarte Startzeitpunkt einer Veranstaltung, so ist die Backbord21502 GmbH berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
4. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann die Backbord21502 GmbH für jede gebuchte Servicekraft je angefangener Stunde 50,00 € zzgl. ges. USt. in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet der Backbord21502 GmbH gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
5. Alle GEMA-pflichtigen Veranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Veranstalter. Die Backbord21502 GmbH wird vom Veranstalter bezüglich aller Forderungen der GEMA freigestellt. Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben.
6. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Die Backbord21502 GmbH kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
7. Mitgebrachte Verpackungsmaterialien, Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung zu entfernen. Bei Unterlassung des Veranstalters ist die Backbord21502 GmbH berechtigt die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vorzunehmen. Bleiben Gegenstände oder Verpackungen im Veranstaltungsraum zurück, kann die Backbord21502 GmbH für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen im Vorfeld mit der Backbord21502 GmbH abzustimmen. Im Rahmen einer Veranstaltung eingebrachte Gegenstände wie Dekorationsmaterial o. ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen. Störungen oder Defekte an von der Backbord21502 GmbH zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies der Backbord21502 GmbH möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens der Backbord21502 GmbH nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
8. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters bedarf vor Anschluss an das Stromnetz der Backbord21502 GmbH der schriftlichen Zustimmung durch die Hotelleitung. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen der Backbord21502 GmbH belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht der Backbord21502 GmbH frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen der Backbord21502 GmbH gehen zu Lasten des Vertragspartners/Kunden.
9. Beschafft die Backbord21502 GmbH für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt die Backbord21502 GmbH im Namen und für Rechnung des Vertragspartners/Kunden. Dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt die Backbord21502 GmbH von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung der Backbord21502 GmbH wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.
10. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken zu Veranstaltungen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Hotelleitung gestattet und mit zusätzlichen Kosten verbunden.
11. Jegliche Form von Werbung, Information, Einladungen, durch die ein Bezug der Backbord21502 GmbH, insbesondere durch Verwendung des jeweiligen Hotelnamens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.
§ 5 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Rechnungen und Abtretung
1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste der Backbord21502 GmbH. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen ges. Ust.. In den Preisen sind öffentliche Abgaben- sofern nicht anders aufgeführt, wie z. B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“) o. ä. nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner/Kunde zusätzlich zu tragen. Die jeweiligen Beträge werden gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners/Kunden. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat die Backbord21502 GmbH das Recht Preiserhöhungen bis maximal 10 % vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Die Backbord21502 GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner/Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
2. Hat der Vertragspartner/Kunde innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges regionales Ereignis im Großraum Hamburg, Schleswig Holstein und Niedersachsen stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die die Backbord21502 GmbH nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum, wenn der Backbord21502 GmbH die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Ob die Backbord21502 GmbH ihre Leistungspflicht erfüllen kann, teilt sie dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist mit. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere sollten die gebuchten Zimmer für den neuen Zeitraum schon an Dritte vermietet worden sein, können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.
3. Der Zahlungsanspruch der Backbord21502 GmbH ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 7 Tage, nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.
4. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt die Backbord21502 GmbH, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
5. Die Backbord21502 GmbH ist berechtigt aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Backbord21502 GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8%, beziehungsweise bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Backbord21502 GmbH bleibt der Nachweis eines Schadens vorbehalten.
Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Die Backbord21502 GmbH ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
6. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung der Backbord21502 GmbH nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Backbord21502 GmbH abgetreten werden.
7. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Backbord21502 GmbH Leistungen mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte, ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o. ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zu der Backbord21502 GmbH nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber dieser Belastung zu widerrufen.
8. Rechnungskorrekturen und -änderungen seitens der Backbord21502 GmbH erfolgen nur unter Vorlage der Originalrechnung an die Backbord21502 GmbH und werden nur innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Originalrechnung bearbeitet.
§ 6 Rücktritt, Stornierung, Reduzierung
1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Backbord21502 GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Backbord21502 GmbH vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung ein. Die Backbord21502 GmbH hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Backbord21502 GmbH den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Vertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, folgende Anteile des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.
Stornierungen bedürfen immer der Schriftform.
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis 7 Tage vor Anreise möglich.
- Bei einer Stornierung ab 6 Tagen vor Anreise berechnen wir 80 % des Gesamtpreises.
- Bei einer Stornierung ab 36 Stunden vor Anreise oder bei Nichtanreise berechnen wir 100 % des Gesamtpreises.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
2. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
3. Sofern die Backbord21502 GmbH die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
§ 7 Rücktritt und Kündigung
1. Die Backbord21502 GmbH ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314) berechtigt, wenn
a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt
b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von der Backbord21502 GmbH nicht zu vertretenden Umstände unmöglich ist
c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht
d) der Vertragspartner den Namen der Backbord21502 GmbH mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht
e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung der Backbord21502 GmbH untervermietet werden
f) die Backbord21502 GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Backbord21502 GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann.
2. Die Backbord21502 GmbH hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch die Backbord21502 GmbH begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch der Backbord21502 GmbH auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
§ 8 Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge
1. Besteht die Leistungspflicht der Backbord21502 GmbH neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogrammes als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag.
2. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.
3. Bei vermittelten Leistungen (Pauschalreisen hiervon unberührt) haftet die Backbord21502 GmbH nicht für die Leistungserbringung durch fremde Leistungsträger oder Beförderungsunternehmen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer.
4. Bei einer Pauschalreise ist die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Vertragspartners weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Backbord21502 GmbH für einen dem Vertragspartner entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
§ 9 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz der Backbord21502 GmbH.
2. Es gilt deutsches Recht.
3. Gerichtsstand ist - soweit rechtlich zulässig - der Sitz der Backbord21502 GmbH.
Backbord21502 GmbH
Bult 2
21029 Hamburg
info@backbord21502.de
Amtsgericht Hamburg HRB 192025
Geschäftsführung: Marcus Leiseder
VAT-ID: DE 454317544
Stand: August 2025